1. März 2018
Dent Elektromaschinen GmbH beantragt Sanierung in Eigenverwaltung

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Mit Beschluss des Amtsgerichts Konstanz – Insolvenzgericht – vom 31.01.2018 wurde die vorläufige Eigenverwaltung der Dent Elektromaschinen GmbH angeordnet und Herr Rechtsanwalt Jochen Sedlitz, Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, zum vorläufigen Sachwalter bestellt.. Die Eigenverwaltung wird durch den Sanierungsexperten, Rechtsanwalt Markus Fröhlich, Fachanwalt für Insolvenzrecht, als Verfahrensbevollmächtigter betreut. Die Dent Elektromaschinen GmbH ist insbesondere im Bereich der Reparatur und vorbeugender Instandhaltung von Elektromotoren in der Antriebstechnik tätig. Zu den Kunden zählen unter anderem im Bodenseeraum ansässige namhafte Industrieunternehmen. Der Geschäftsbetrieb wird im Rahmen des Sanierungsverfahrens in Eigenverwaltung vollumfänglich fortgeführt. Alle Aufträge werden abgearbeitet und neue Aufträge entgegengenommen. Herr Rechtsanwalt Markus Fröhlich beabsichtigt das Sanierungsverfahren durch einen zu erstellenden Insolvenzplan zügig abschließen zu können. Die Auftragsbücher sind voll. Alle bestehenden Arbeitsplätze sollen erhalten werden.