TÄTIGKEITSFELDER

Immobilienrecht

Das Immobilienrecht ist kein in sich abgeschlossenes Rechtsgebiet, sondern umfasst ein sehr breites Feld von Einzeldisziplinen des privaten und öffentlichen Rechts:

So z.B.
  • das Miet-, Pacht- und Erbpachtrecht
  • den Kauf und Verkauf von Grundstücken
  • das öffentliche Bodenschutzrecht
  • das öffentliche und private Baurecht
  • das Wohnungseigentumsrecht
  • das Immobilienzwangsversteigerungsrecht
  • das Immobiliensteuerrecht
  • und das Management von Liegenschaften
Rechtsanwalt Markus Fröhlich wird von verschiedenen Vollstreckungs-
gerichten zum Zwangsverwalter bestellt. Die Verwaltung umfasst dabei sowohl Wohn- bzw. Geschäftshäuser als auch Gewerbeimmobilien.

Liegenschaftsverwaltung und Entwicklung dürfen nicht nur unter rechtlichen, sondern müssen vor allen Dingen unter betriebwirtschaftlichen Gesichtspunkten gesehen werden. Management, Entwicklung und Finanzierung von Immobilien sind daher ebenso wichtig, wie eine korrekte juristische Betreuung. Hierbei stehen wir Ihnen beratend und betreuend zur Seite.