
TÄTIGKEITSFELDER
Die Kanzlei Fröhlich wurde im Jahre 2003 gegründet und
ist aus der Anwalts- und Notarkanzlei Kubon hervorgegangen.
Unsere Kanzlei hat sich ausschließlich auf das Gebiet des Wirtschafts- und Insolvenzrechts fokussiert. Dabei verstehen wir Wirtschafts- und Insolvenzrecht in einem umfassenden Sinne. Hierzu zählt Insolvenz-
abwicklung, Beratung in der Krise, Betreuung von Restrukturierungs-maßnahmen, Zwangsverwaltung, Unternehmensnachfolge, umfassende gesellschaftsrechtliche Beratungen, Bankrecht und Immobilienrecht.
In Kooperation mit einer Steuer- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft werden auch Unternehmenskäufe bzw. Unternehmensverkäufe, Verschmelzungen und Fusionen und die hierzu erforderlichen Due-Diligence-Prüfungen rechtlich begleitet bzw. umgesetzt.
Wir begreifen unternehmerisches Tun mit allen Chancen und Risiken und begleiten Unternehmen daher in allen Belangen, insbesondere in der schwierigen, aber oft auch zugleich herausfordernden und chancenreichen Phase einer Krise.
ist aus der Anwalts- und Notarkanzlei Kubon hervorgegangen.
Unsere Kanzlei hat sich ausschließlich auf das Gebiet des Wirtschafts- und Insolvenzrechts fokussiert. Dabei verstehen wir Wirtschafts- und Insolvenzrecht in einem umfassenden Sinne. Hierzu zählt Insolvenz-
abwicklung, Beratung in der Krise, Betreuung von Restrukturierungs-maßnahmen, Zwangsverwaltung, Unternehmensnachfolge, umfassende gesellschaftsrechtliche Beratungen, Bankrecht und Immobilienrecht.
In Kooperation mit einer Steuer- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft werden auch Unternehmenskäufe bzw. Unternehmensverkäufe, Verschmelzungen und Fusionen und die hierzu erforderlichen Due-Diligence-Prüfungen rechtlich begleitet bzw. umgesetzt.
Wir begreifen unternehmerisches Tun mit allen Chancen und Risiken und begleiten Unternehmen daher in allen Belangen, insbesondere in der schwierigen, aber oft auch zugleich herausfordernden und chancenreichen Phase einer Krise.